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   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92   

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BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92 (https://dejure.org/1993,1683)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 9 AZR 18/92 (https://dejure.org/1993,1683)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 18/92 (https://dejure.org/1993,1683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 61 Abs. 1 Nr. 6; VRG §§ 2, 9; TV über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26.9.1984 (VRTV-Bau) i.d.F. des ÄndTV vom 12.11.1986 §§ 2, 3, 4
    Vorruhestandsgeld: Anspruch bei nach Konkurseröffnung beginnendem Vorruhestand keine Masseschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 246
  • ZIP 1993, 1561
  • NZA 1994, 29
  • BB 1993, 2024
  • DB 1993, 2238
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 419/87

    Anspruch eines im Baugewerbe beschäftigten Italieners auf Gewährung von

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Denn eine derartige Vereinbarung enthielte neben der Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen auch notwendig die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zu diesem Inhalt einer einzelvertraglichen Vorruhestandsvereinbarung vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG, zu I der Gründe; Grüner/Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. I 2, II 2, III).

    Diese umfaßt ihrem Inhalt nach zwei Rechtsgeschäfte, nämlich die Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG, zu I der Gründe; Grüner/Dalichau, VRG - AltersteilzeitG, Einführung, Anm. 12, II 3, 111).

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Unter diese Vorschrift fallen jedoch nicht die Handlungen des Konkursverwalters, durch die er nur Verpflichtungen abwickelt, die in der auf ihn übergegangenen Arbeitgeberstellung begründet sind und die an sich - gäbe es nicht den Konkurs - der Arbeitgeber selbst hätte erledigen müssen (vgl. BAG GS Beschluß vom 13. Dezember 1978, BAGE 31, 176, 196 f. [BAG 13.12.1978 - GS - 1/77] - AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, Teil III B 2).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 227/86

    Kündigung als Verstoß gegen Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Der erkennende Senat weicht gleichfalls von der Auffassung des Zweiten Senats in dessen Entscheidung vom 2. April 1987 (- 2 AZR 227/86 - AP Nr. 1 zu § 612 a BGB, zu II 2 b der Gründe) ab, nach der § 2 VRTV-Bau dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abschluß eines Aufhebungsvertrages geben soll.
  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfallende Teil ist Konkursforderung, der auf die Zeit nach Konkurseröffnung entfallende Teil ist Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (BAG Urteil vom 15. Dezember 1987, BAGE 57, 152, 157 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG, zu III 2 der Gründe).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Soweit der Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung weiter seine Arbeitsleistung erbringt, soll er nach dem Willen des Gesetzgebers auch sein Anrecht auf die volle Gegenleistung behalten (vgl. für einen mietvertraglichen Anspruch BGH Urteil vom 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263, 265).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Sie sind einfache zu kapitalisierende Konkursforderungen (vgl. BAG Urteil vom 11. Oktober 1988, BAGE 60, 32, 35 = AP Nr. 2 zu § 69 KO, zu I der Gründe; Kuhn/Uhlenbruck, KO, § 59 Rz 14).
  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88

    Erstattung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Zwar ist der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den tragenden Gründen seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 (BAGE 60, 38, 41 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG, zu II der Gründe) ebenfalls davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld nur einen schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers und die in § 2 VRTV-Bau festgelegten Bedingungen voraussetzt, aber in seiner Entscheidung vom 3. April 1990 (BAGE 64, 276, 282 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 der Gründe) hat der Dritte Senat in den insoweit nicht die Entscheidung tragenden Gründen ausgeführt, der Arbeitgeber müsse mit seinem Arbeitnehmer einen Vorruhestandsvertrag abschließen.
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Der Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist danach nicht erforderlich (so bereits Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 9 AZR 509/90 -, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfallende Teil ist Konkursforderung, der auf die Zeit nach Konkurseröffnung entfallende Teil ist Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (BAG Urteil vom 15. Dezember 1987, BAGE 57, 152, 157 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 186/90

    Vorruhestandsleistungen und Konkurs

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92
    Das Vorruhestandsgeld soll den bisher gezahlten Lohn ersetzen und hat als Sonderleistung des Arbeitgebers Entgeltcharakter (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 3 AZR 186/90 - AP Nr. 31 zu § 59 KO, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

  • BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71

    Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

  • ArbG Nürnberg, 07.08.2003 - 9 Ca 3159/03

    Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in der Freistellungsphase bei

    Ein Anspruch ist nur dann zu privilegieren, wenn er als Entgeltanspruch für die erbrachten Leistungen zu bewerten ist (vgl. BAG Urteil vom 05.06.1993, ZIP 1993, S. 1561 zu § 59 KO).

    Leistungspflichten zur Erbringung der Vorruhestandsleistungen bestehen allein für den Arbeitgeber (BAG Urteil vom 15.06.1993, ZIP 1993, 1561, 1564).

    Bei der Regelung des § 55 InsO handelt es sich um zwingendes Recht (vgl. BAG Urteil vom 15.06.1993, ZIP 1993, S. 1561, 1564 zu § 59 KO).

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein

    Das Bundesarbeitsgericht hatte hinsichtlich einer Gewinnbeteiligung für 1994 und einem im Jahr 1996 eröffneten Konkursverfahren zu klären, wann ein Anspruch des Arbeitnehmers auf rückständige Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum vorliegt, und dazu ausgeführt, dass "rückständig für die genannten Zeiträume Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis nur dann (sind), wenn die mit ihnen zu vergütenden Dienste innerhalb dieser Zeiträume geleistet worden sind." Für die Beklagte spricht auch nicht die von Hanau (RdA2003, 231) angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.06.1993 (9 AZR 18/92, AP Nr. 35 zu § 59 KO).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 (15) Sa 1205/03

    Altersteilzeit (Blockmodell), Insolvenz während der Arbeitsphase und

    Für die Beklagte spricht auch nicht die von Hanau (RdA2003, 231) angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.06.1993, 9 AZR 18/92, AP Nr. 35 zu § 59 KO), mit der das Vorruhestandsgeld als Konkursforderung und nicht als Masseforderung qualifiziert wurde.
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der

    Für die Beklagte spricht auch nicht die von Hanau (RdA 2003, 230, 231) angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.06.1993 (- 9 AZR 18/92 - AP Nr. 35 zu § 59 KO).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 12 Sa 1202/03
    Für die Beklagte spricht auch nicht die von Hanau (RdA2003, 231) angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.06.1993 ( 9 AZR 18/92 , AP Nr. 35 zu § 59 KO).
  • BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 645/94

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluß an ein

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats begründet der Übergang des baugewerblichen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis in das Vorruhestandsverhältnis nach den Bestimmungen der §§ 3 bis 5 VRTV-Bau keine Masseschulden (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 18/92 - BAGE 73, 246 = AP Nr. 35 zu § 59 KO und - 9 AZR 102/92 - ZIP 1993, 1480).
  • LAG Düsseldorf, 10.12.2003 - 12 (15) Sa 1205/03
    Für die Beklagte spricht auch nicht die von Hanau (RdA2003, 231) angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15.06.1993, 9 AZR 18/92 , AP Nr. 35 zu § 59 KO), mit der das Vorruhestandsgeld als Konkursforderung und nicht als Masseforderung qualifiziert wurde.
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